Das Buch untersucht das Verhältnis von Staatensouveränität und ius cogens aus ideen- und
rechtsgeschichtlicher Perspektive und ist bestrebt den rechtshistorischen Befund für die
aktuelle völkerrechtliche Konstitutionalisierungsdebatte fruchtbar zu machen. Während das
Konzept des ius cogens im aktuellen Völkerrecht eng mit dem Ruf nach der Konstitutionalisierung
einer Internationalen (Rechts-)Gemeinschaft verbunden wird gilt das Konzept der
Staatensouveränität als Hort des Unilateralismus und rücksichtslosen Autonomiestrebens. Der
Autor vertritt demgegenüber eine differenziertere Sichtweise. Er unternimmt eine
ideenhistorische Untersuchung der Ursprünge beider Konzepte und gelangt zu dem Befund dass die
Konzepte der Staatensouveränität und des ius cogens auf den gleichen antik-römischen
Vorstellungen über das ius publicum aufbauen. Er analysiert diese römisch-antiken Gedanken und
zeigt wie sie - etwa in Form der quod-omnes-tangit-Formel - prägend für Vorstellungen von
zwingendem supranationalem Recht und souveräner Herrschaft in Mittelalter und Moderne wurden.
Nach Auffassung des Autors gibt es demnach keine Geburtsstunde der Staatensouveränität in der
Antike oder dem Mittelalter sondern vielmehr eine Gedankenevolution die sich von den
gemeinsamen antiken Ursprüngen bis zu modernen Vorstellungen über das ius cogens und die
Staatensouveränität verfolgen lässt. Vor dem Hintergrund dieses Befundes führt das Buch aus
dass auch im heutigen Völkerrecht die beiden Konzepte als Ausfluss des gleichen
republikanischen Grundprinzips verstanden und so miteinander harmonisiert werden könnten. Dabei
macht das Buch aber deutlich dass ein durch rechtshistorische Analyse vermitteltes Verständnis
bestenfalls als Inspirationsquelle für die künftige Ausgestaltung des Rechts dienen mag
rechtshistorische Befunde aber keinesfalls als rechtliche Argumente dienen können.