Wann haftet man in welchem Ausmaß für fremdes Verhalten - die rechtspolitische Brisanz und die
praktische Relevanz dieser Frage liegt auf der Hand. Die Reichweite der Zurechnung von
Gehilfenverhalten wird seit über 100 Jahren in der Rechtswissenschaft heftig diskutiert. Im
allgemeinen Schadenersatzrecht des ABGB geht es um die Frage wann der Geschäftsherr für die
von (s)einem Gehilfen einem Dritten zugefügten Schäden unmittelbar und persönlich haftet. Im
Versicherungsrecht geht es um die Frage wann dem Versicherungsnehmer Obliegenheitsverletzungen
durch fremde Personen derart zuzurechnen sind dass diese Obliegenheitsverletzungen Dritter zum
Anspruchsverlust des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer führen können. Georg Steidl
gibt mit der vorliegenden Arbeit einen umfassenden Überblick über den Stand von Rsp und L legt
die für die jeweilige Zurechnung von Fremdverhalten maßgebenden Grundwertungen offen
analysiert akribisch die verschiedenen bisher vorgebrachten Zurechnungsaspekte und entwickelt
wohlbegründete eigenen Lösungsansätze.