Das Werk behandelt die Relevanz von zertifizierten Managementsystemen auf die Haftungssituation
von geschäftsführenden Organpersonen (insb. Verwaltungsräten) nach Schweizer Recht. Besondere
Beachtung finden Ausführungen zu sog. Drittstandards (aussergesetzliche Regeln wie u.a. Soft
Law) und zum Sorgfaltsbegriff. Einführend wird auf die Ausgestaltung der aktienrechtlichen
Geschäftsführungsverantwortlichkeit im Schweizer Recht eingegangen. Es zeigt sich dass die
über die letzten Jahre modifizierte Raschein-Praxis des Bundesgerichtes sich nunmehr auf ein
dogmatisches Fundament setzen lässt das diese obsolet macht. Eine Einbettung in die Corporate
Governance-Perspektive und rechtsvergleichende Hinweise runden die Betrachtung ab.