Der Gesetzestext zum Grundstückkauf (Art. 216-221 OR) ist - abgesehen von den 1991 eingeführten
Regeln zum Vorkaufsrecht - bereits seit 1911 in Kraft und Gegenstand einer reichhaltigen
Rechtsprechung. Die vorliegende Kommentierung setzt sich mit den gesetzlichen Grundlagen wie
deren Behandlung in Lehre und Praxis auseinander und folgt in ihrem Aufbau der Struktur des
Gesetzes und enthält eine umfassende Darstellung des schweizerischen Grundstückkaufrechts.
Dabei wird auf die Entstehungsgeschichte der einzelnen Normen sowie auf das laufende
Revisionsverfahren zur Haftung für Baumängel Bezug genommen. Weiter werden rechtsvergleichend
Parallelen und Divergenzen zum deutschen Grundstückkaufrecht aufgezeigt und offene Fragen
anhand der anerkannten Auslegungsgrundsätze beantwortet. Die Ausführungen sind ein
Arbeitsmittel für die Praxis und zugleich ein dogmatisches Instrumentarium für eine fundierte
Auseinandersetzung mit den Grundsatzfragen des Grundstückkaufs. Die Bestimmungen von Art.
216-221 OR sind im Berner Kommentar letztmals vor über 25 Jahren bearbeitet worden.