Die primäre Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder liegt bei ihren Eltern. Gleichzeitig
obliegt es dem Staat Kinder zu schützen und zu fördern. Daher stellt sich die Frage unter
welchen Voraussetzungen Behörden und Fachleute intervenieren müssen und dürfen. Dabei sind im
Kindesschutz und im Kindesrecht je zwei Schwellen zu unterscheiden: Erst die Frage ob sich der
Staat überhaupt einer Angelegenheit annehmen muss (Eintreten) und danach der Entscheid ob
eine Massnahme nötig ist (Eingreifen). Dieses Buch identifiziert und erläutert diese Eintritts-
und Eingriffsschwellen. Es richtet sich an behördliche Entscheidungsträger und an alle Akteure
die mit Fragen von Kindesschutz und Kindesrecht beschäftigt sind.