Ausgehend von der NSU-Terrorserie und der häufig als unzureichend empfundenen Ermittlungen
geht die Arbeit der Frage nach inwieweit der NSU-Komplex hätte aufgeklärt werden müssen und ob
die Opfer und Hinterbliebenen einen Anspruch auf Aufklärung haben. Hierzu wird zum einen die
Rechtsprechung des EGMR zur staatlichen Ermittlungspflicht näher beleuchtet. Zum anderen wird
gefragt welche Rolle das Recht auf Wahrheit im europäischen Menschenrechtsschutz spielt. Beim
Vergleich dieses Rechts mit der Untersuchungspflicht wird deutlich dass auch die
Ermittlungspflicht eine kollektive Dimension umfasst. Es gilt nun den Umfang der
Untersuchungspflicht vor diesem Hintergrund auszuloten und die Umsetzung im deutschen
Strafprozessrecht zu überprüfen.