Sexueller Missbrauch an Messdienern und Vergewaltigungen von jungen Mädchen und Frauen wurden
in beiden Kirchen begangen. Nicht nur körperlich sondern auch psychisch haben die Betroffenen
besonders gelitten. Ihnen steht ein besonders hohes Schmerzensgeld zu zu dessen Bemessung das
Buch Anleitungen gibt. Betroffene und deren Anwälte erfahren gegen wen Ansprüche zu richten
sind und welcher substantiierte Sachvortrag zum Missbrauch und zum psychischen Schaden zwingend
erforderlich ist. Auch materieller Schaden ist zu ersetzen. Verdienstausfall kann nach
Einbruch schulischer Leistungen geltend gemacht werden. Psychischer Schaden kann zur frühen
Erwerbsunfähigkeit führen und zusätzlich einen Haushaltsführungsschaden und einen Rentenschaden
auslösen.