Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes hat der Gesetzgeber die Erwartung verbunden
eine grundlegende Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen und
gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Als Paradigmenwechsel staatlicher Sozialpolitik
kann die längst überfällige Herauslösung des Eingliederungsrechts aus der Sozialhilfe
betrachtet werden. Die Umsetzung zentraler Reformelemente bleibt indes den Bundesländern
vorbehalten und gestaltet sich demensprechend vielschichtig. Die vorliegende Publikation will
dieser Heterogenität Rechnung tragen und fragt nach dem Stand der Umsetzung des BTHG aus Sicht
des Bundes der Länder und Kommunen. Zentral ist ebenfalls die Einschätzung von Menschen mit
Behinderungen.