Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer die Selbstvergewisserung und Perspektiven
einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich Eigene lässt sich beim Blick in das Vergangene neu
und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden
angefangen beim Personen- und Sachenrecht über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und
Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt. Die 5.
Auflage wurde grundlegend überarbeitet.