Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in Sachsen der Wahlzeitraum für die Personalratswahlen über
den 31. Mai 2021 hinaus bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Die amtierenden
Personalvertretungen erhalten damit ein längstens bis zum 31.10.2021 befristetes
Übergangsmandat.Auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des
Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des
Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Sächsischen
Oberverwaltungsgerichts ist eingearbeitet. Der Anhang enthält den Text der Sächsischen
Personalvertretungswahlenverordnung und weitere wichtige Rechtsvorschriften für die Arbeit der
Personalvertretung.Die Autorinnen der Autor:Susanne Gliech Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Arbeitsrecht und Familienrecht in JenaLore Seidel Vizedirektorin und Richterin am
Arbeitsgericht CottbusKlaus Schwill Assessor jur. Bereichsleiter Recht des ver.di
Landesbezirks Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen