Die Neuauflage kommentiert die aktuellen Gesetzesänderungen zu Teil 3 des SGB IX (Besondere
Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen - Schwerbehindertenrecht):- Neuer Anspruch
von Beschäftigten zum BEM-Gespräch zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzu zu
ziehen.- Bei der Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze werden die
Beschäftigten in Teilzeitberufsausbildung mit einbezogen.- Einheitliche Ansprechstellen für
Arbeitgeber informieren beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung Einstellung
und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.- Bei der Vergabe von Aufträgen der
öffentlichen Hand können Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugt werden.- Die geänderte
Wahlordnung.Die Autorinnen und Autoren:Werner Feldes Organisationsberater und Supervisor
Frankfurt Main Silvia Helbig DGB-Bundesvorstand BerlinSabine Hüther IG Metall
Bildungszentrum Lohr - Bad OrbFrauke Kuntz IG Metall Vorstandsverwaltung Frankfurt
MainBettina Krämer DGB Rechtsschutz GmbH UlmRainer Rehwald Referent Frankfurt MainLion
Salomon IG Metall-Vorstandsverwaltung Frankfurt MainBernd Westermann Richter (a. D.) LSG NRW
Essen