Empfehlungen zur strengen Indikationsstellung von Blutprodukten Die Querschnitts-Leitlinien
stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von der Bundesärztekammer herausgegebenen
Richtlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (Hämotherapie) nach 12a und 18
Transfusionsgesetz. Beide Werke werden jeweils aufeinander abgestimmt. Die Kenntnis der
Querschnitts-Leitlinien ist für jeden Arzt der Blutprodukte anwendet und Hämostasestörungen
behandelt unerlässlich. Die in den Leitlinien formulierten Handlungsempfehlungen
berücksichtigen den aktuellen Stand der Wissenschaft. Weitere Charakteristika: konkrete
Handlungsempfehlungen Hervorhebung der wissenschaftlichen Eviden kritische Bewertung von
hämotherapeutischen Behandlungen Berücksichtigung der Problematik des Off-Label-Use in
allgemeinen Ausführungen und konkreten Handlungsempfehlungen Indikationsstellung: der
Transfusion von Erythrozyten und Thrombozyten für Plasma zur therapeutischen Anwendung und
Humanalbumin zur Bestrahlung von Blutprodukten zur Transfusion CMV- bzw. Parvovirus
B19-getesteter sowie bestrahlter Blutprodukte für Prokoagulatoren (Fibrinogen PPSB Faktor VII
rekombinanter Faktor VIIa Faktor XIII Fibrinkleber) für Inhibitoren (Antithrombin Protein C
rekombinantes aktiviertes Protein C C1-Esterase-Inhibitor) für humane Immunglobuline
Empfehlungen zur: Therapie mit Humanalbumin Hämophiliebehandlung Auswahl von
Thrombozytenkonzentraten