Die neuen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf
Straßen Ausgabe 2013 (ZTV M 13) nehmen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer durch
zahlreiche Neuerungen stärker in die Pflicht.Mit ARS Nr. 24 2013 hat das BMVI - damals noch
BMVBS - die neuen ZTV M 13 bekanntgegeben. Im Gegensatz zu den ZTV M 02 behandelt das neue
Regelwerk nicht nur endgültige weiße Markierungen sondern auch vorübergehende gelbe
Markierungen. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere grundlegende Neuerungen die in der
Kommentierung eingehend behandelt und erläutert werden.So wird z. B. bei den Anforderungen an
die Tages- und Nachtsichtbarkeit von endgültigen Markierungen zwischen Anforderungen im
Neuzustand und solchen im Gebrauchszustand unterschieden um den üblichen Verschleiß angemessen
zu berücksichtigen. Auch wird in den ZTV M 13 erstmals empfohlen wann eine Fahrbahnmarkierung
ihre Funktion nicht mehr erfüllt und deshalb erneuert werden sollte.Ausführende Firmen die im
Geltungsbereich der ZTV M 13 arbeiten wollen müssen sich zukünftig zertifizieren lassen und
dabei nachweisen dass sie alle Anforderungen erfüllen die das neue Regelwerk an u.a.
Maschinen und Personal stellt.Ziel der Kommentierung ist es insbesondere die zahlreichen
Neuerungen eingehend zu erläutern und praxisgerechte Vorgehensweisen anzubieten. Auch Fragen
die sich bereits aus der praktischen Anwendungen der ZTV M 13 ergeben haben werden
aufgegriffen und behandelt. Neben der Kommentierung der einzelnen Textpassagen der ZTV M 13
werden aber auch weitergehende Hinweise gegeben und Zusammenhänge mit europäischen Normen und
anderen Regelwerken aufgezeigt. Um einen vollständigen Überblick auf die wesentlichen
Regelwerke zur Straßenmarkierung zu erhalten wurden wichtige Inhalte aus den Technischen
Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06) den Hinweisen zu Markierungen auf neuen
Fahrbahnoberflächenn sowie (vollständig) die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS-1
und RMS-2) mit in das Werk integriert.