Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit
Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten - VEFK könnten auch selbst Funktionen als
Sicherheitsingenieur übernehmen. Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei
Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit
Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb
des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit
Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie - durch Vertrag oder "gelebte Organisation". Von
überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: "interne Sifa" die als
Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen und "externe Sifa" die als
Dienstleister hohe Haftungsrisiken haben - insbesondere für sie sind die Empfehlungen zur
Vertragsgestaltung und Haftpflichtversicherung wichtig. Nach den Grundsätzen zur Bestellung und
Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle "Dimensionen" des Aufgabenumfangs
besprochen: . Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei? .
Personelle Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer? . Räumliche Dimension:
Bereiche und Orte der Unterstützung = Wo? . Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten
= Wann? . Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun? . Instrumentelle
Dimension: Mittel zur Unterstützung = Womit? . Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie
intensiv? Was wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird ergibt sich nicht aus ASiG
Bestellung und Vertrag sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Analysiert
werden 20 Gerichtsurteile mit Aussagen zu Verantwortung Pflichtenkatalog und
Pflichtenintensität Haftungsrisiken strafrechtlicher Garantenstellung
Schadensersatzansprüchen Fahrlässigkeitsverschulden Absicherungsstrategien und
Versicherungsfragen.