Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere
Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn
auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG) (Auszug)) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz
(ArbZG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Auszug)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz
(MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nachweisgesetz (NachwG) Teilzeit- und
Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1) Spezifische Vorschriften
Mutterschutzverordnungen für Beamtinnen bei Bund und Ländern. Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden?
Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht
werden? Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte
Fragen zu den Aushangpflichtigen.