Allen gehört alles gemeinsam... ...so lautet die einfache gesetzliche Regelung nach dem Tod
des Erblassers. Aber welche Lösungen bieten sich an wenn keine Einigkeit unter den Erben
besteht oder die Gemeinschaft aufgelöst werden soll? Der Fachratgeber Erbengemeinschaft:
Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung erörtert alle wichtigen Fragen: Verwaltung
in der Gemeinschaft Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Aufhebung der Gemeinschaft
Ausgleichung von Vorempfängen Berücksichtigung von Pflegeleistungen Erbrechtliche Nachfolge
bei Unternehmen und in der Landwirtschaft Die schwierige Aufhebung der Gemeinschaft
berücksichtigt die wertentsprechende Zuordnung von Gegenständen und Forderungen die
Übertragung von Miterbenanteilen das gerichtliche Vermittlungsverfahren die Erbteilungsklage
die Grundstücksversteigerung und Teilung des Erlöses.