Personalvertretungsrecht für die Praxis Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst
des Bundes erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des
Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen
Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das
"Betriebsklima" durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden. Die aktuelle
Auflage dieses Standardwerkes (bis zur 8. Auflage bekannt als "Die Beteiligungsrechte der
Personalvertretungen") beinhaltet eine aktuelle Kommentierung des novellierten
Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie zahlreiche Nebengesetze. Hinzu kommt ein Sonderteil
über Personalvertretungen die auch Soldatinnen und Soldaten vertreten (vor allem in der
Bundeswehr im Bundesnachrichtendienst sowie im Auswärtigen Dienst). Dieser Praxiskommentar
Bundespersonalvertretungsrecht ist damit für Personalratsmitglieder aus den Reihen der
Arbeitnehmer und Beamten sowie Soldaten ein ideales Nachschlagewerk. Gleiches gilt für
Dienststellenleitungen und weitere in Leitungsfunktion Tätige. Kommentierung des
novellierten BPersVG 2021 Rechtsverordnungen zum BPersVG Relevante Auszüge aus
Nebengesetzen zum BPersVG Erläuterung zu den Gruppenrechten der Soldaten in der
Personalvertretung Soldatenbeteiligungsgesetz mit Durchführungsverordnungen Beispiel
einer Geschäftsordnung Beispiel einer Rahmendienstvereinbarung zur automatisierten
Arbeitszeiterfassung Ausführliches Stichwortverzeichnis Praxisgerechte
Kommentierung mit aktueller Rechtsprechung Übersichtliche Darstellung der Erläuterungen mit
Zwischenüberschriften zum schnellen Nachschlagen