Der Grundkurs Öffentliches Recht ist auf zwei Bände angelegt. Während sich der zweite Band mit
den Grundrechten beschäftigt werden im vorliegenden ersten Band die Grundlagen des
(öffentlichen) Rechts die Staatsstrukturprinzipien und das Recht der Staatsorganisation
behandelt. Den Lesern wird ein erster Zugriff auf das Rechtsgebiet des Staatsrechts verschafft
und eine Grundlage für das weitere Studium mitgegeben. Der Einstieg erfolgt über eine
grundsätzliche Einführung in das Recht um den Lesern zunächst das juristische Handwerkszeug zu
vermitteln. Die Darstellung des eigentlichen Staatsrechts beschränkt sich auf die wesentlichen
juristischen Fragen deren Beherrschung von Studenten ernstlich verlangt werden kann.Der
Grundkurs Öffentliches Recht richtet sich zunächst an Studierende der Anfangssemester die sich
in das Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einarbeiten möchten.
Zugleich kann er aufgrund der Straffung des Stoffes und der Auswahl vor allem
prüfungsrelevanter Fragen aber auch Examenskandidaten nahegelegt werden die ihr vorhandenes
Wissen zügig auffrischen möchten.