Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen Regeln
enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen
Problemlagen des Schuldrechts usw. Erst aus den dort geltenden Ausnahmen folgt die Tragweite
der Grundsätze des Allgemeinen Teils. Ein Lehrbuch muss diesen Zusammenhängen Rechnung tragen
und ist darauf angewiesen immer wieder die Querverbindungen zum Stoff der Besonderen Teile des
BGB herzustellen. Es ist das besondere Anliegen des Autors diese Verbindungen herauszuarbeiten
und sie transparent zu machen. Die Darstellung genügt damit vor allem den Bedürfnissen der
fortgeschrittenen Studierenden. Sie will aber auch dem interessierten Anfänger verständlich
sein und ihm neben der Kenntnis des Allgemeinen Teils auch frühzeitig Einblick in die Probleme
der Besonderen Teile des BGB vermitteln.