Das Werk behandelt die Rechtsstellung von kommunalen Mitgliedern in Aufsichtsgremien
privatrechtlich organisierter Unternehmen.Fast alle Gemeinden und Gemeindeverbände der
Bundesrepublik bedienen sich in geringerem oder größerem Umfang zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Unternehmen in Form des Privatrechts wie Aktiengesellschaften Genossenschaften und
Gesellschaften mit beschränkter Haftung.Die kommunalen Vertreter in den Aufsichtsgremien
derartiger Gesellschaften treffen auf eine sehr komplizierte Rechtslage die selbst für
Juristen die sich nicht regelmäßig mit der Materie befassen nur schwer zu durchschauen ist.
Die Rechtsstellung von kommunalen Mitgliedern in Aufsichtsgremien privatrechtlich organisierter
Unternehmen steht in einem Spannungsfeld zwischen zivilrechtlichem Gesellschaftsrecht als
Bundesrecht und dem jeweiligen öffentlich-rechtlichem Kommunalrecht als Landesrecht.Dabei kann
man sagen dass sobald es eine Krise gibt vor allem die Aufsichtsräte im Brennpunkt stehen -
sei es im zivilrechtlichen sei es im kommunalen Bereich.In den letzten Jahren sind zahlreiche
einschlägige Gerichtsentscheidungen ergangen sowie neue Veröffentlichungen erschienen. Auch der
Gesetzgeber ist - im Bund und in den Ländern - nicht untätig geblieben. Letztendlich hat die
Einführung eines corporate governance kodex im Aktienrecht auch zu einer Vielzahl von public
corporate governance kodices geführt die die Arbeit in kommunalen Unternehmen
beeinflussen.Zunächst wird als bundesweit geltender Ausgangspunkt die gesellschaftsrechtliche
Rechtslage für die Aktiengesellschaft die GmbH sowie für die Genossenschaft dargestellt. Der
zweite Schwerpunkt der Abhandlung liegt auf den einschlägigen Bestimmungen des
Kommunalverfassungsrechts die von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede aufweisen.
Als Ausgangspunkt haben wir die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt aber
die Fragestellungen die sich aus den anderen Gemeindeordnungen ergeben entsprechend
berücksichtigt.Im Anhang befinden sich Schemata zur Verdeutlichung einiger Problemzusammenhänge
sowie eine Übersicht in Matrixform zu den kommunalrechtlichen Vorschriften der
Bundesländer.Autoren: Roland Schäfer ist Bürgermeister und Bernd Roreger Stadtrechtsdirektor -