Vor 25 Jahren wurde das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: Der
Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Diese Staatszielbestimmung wurde in
Schleswig-Holstein durch das unmittelbar anschließend verabschiedete Gleichstellungsgesetz für
den öffentlichen Dienst konkretisiert.Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in unserer
modernen Gesellschaft ein Thema von besonderer Bedeutung dem vor allem im öffentlichen Dienst
ein hoher Stellenwert zukommt. Der Praxis-Kommentar behandelt die Rechtsmaterie betont
praxisnah und leicht nachvollziehbar wobei alle damit zusammenhängenden europa- und
verfassungsrechtlichen Probleme und der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs sowie der Arbeits- und Verwaltungsgerichte berücksichtigt werden. Der Kommentar
eignet sich für den gesamten öffentlichen Dienst seine Gleichstellungsbeauftragten und
Personalverantwortlichen sowie für jeden mit diesem bedeutsamen Thema Befassten.Jeanne Ursel
Hoppe ist im Ministerium für Justiz Europa Verbraucherschutz und Gleichstellung als
Abteilungsleiterin zuständig für den Bereich Gleichstellung in der Landesverwaltung sie hat
die Entstehung des Gleichstellungsgesetzes und nachfolgende Diskussionen mit verfolgt und sich
als zuständige Abteilungsleiterin für ressortübergreifende Personalangelegenheiten in der
Staatskanzlei von 2002 bis 2012 mit der Praxis der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes
beschäftigt. Sie greift in der Kommentierung vor allem Fragen aus der Praxis auf. Prof. Dr.
Josef Konrad Rogosch verfügt als ehemaliger Richter langjähriger Lehrer an der Fachhochschule
im Bereich Recht des Öffentlichen Dienstes in der Freien und Hansestadt Hamburg in den
Fachbereichen Polizei und Allgemeine Verwaltung und zuletzt als Präsident der Fachhochschule
für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein über fundierteKenntnisse der
verschiedenen Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Er beschäftigt sich mit dem
Gleichstellungsgesetz in seiner Vernetzung mit den aktuellen verfassungs- und vor allem
europarechtlichen Entwicklungen.