Bürgermeister und Landräte haben als Wahlbeamte eine besondere Stellung inne. Sie bewegen sich
im Grenzgebiet zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung und sind sowohl
Politiker als auch Behördenleiter. Auch Beigeordnete und Kreisdirektoren kommen durch Wahl ins
Amt ihr Arbeitsfeld reicht aus der Verwaltung bis in den politischen Raum weshalb sie als
kommunale Spitzenbeamte bezeichnet werden.Das rechtliche und politische Leben der kommunalen
Wahlbeamten ist von mehreren Rechtsgebieten geprägt insbesondere dem Kommunalverfassungsrecht
dem öffentlichen Dienstrecht dem Wahlrecht dem Parteienrecht. Ihr Recht ist also nicht in
einer einheitlichen Kodifikation geregelt sondern findet sich in vielen unterschiedlichen
Gesetzen die einzelne Bestandteile ihrer rechtlichen Existenz enthalten wie z.B. die Wahl
das Verhältnis zum Dienstherrn die Rechte gegenüber der ehrenamtlichen Vertretung oder aber
die Versorgung. Daher sind Rechtsanwender:innen bei der Fallbearbeitung gehalten sich aus
mehreren Gesetzen und der entsprechenden Literatur die nötigen Rechtsgrundlagen und
Erläuterungen zu verschaffen. Das Handbuch schließt eine Lücke indem es eine
Querschnittsdarstellung bietet die alle Rechtsgebiete die kommunale Wahlbeamte berühren in
einem Werk vereinigt. Das juristische Leben aller kommunalen Wahlbeamten wird von Anfang bis
Ende behandelt: von Aufstellung und Wahl über die tägliche Amtsausübung bis zur Versorgung im
Ruhestand.Es handelt sich bei diesem Titel um die aktualisierte Fortführung des 2016 erstmals
erschienenen Recht der kommunalen Wahlbeamten.Herausgeber sind Dr. iur. Stephan Smith Erster
Beigeordneter der Stadt Niederkassel und Gregor Bender LL.M. Ass. iur. stv.
Landesgeschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung Nordrhein-Westfalen Bildungswerk
e.V.Autoren sind neben den Herausgebern Dr. iur. Lothar Becker Leiter des Rechts- und
Versicherungsamts der Stadt Köln Dr. iur. Christian-Dietrich Bracher Rechtsanwalt Fachanwalt
für Verwaltungsrecht Heike Bresgott Sachbereichsleiterin in der Versorgungskasse
Westfalen-Lippe Frank Brunner Erster Beigeordneter der Stadt Baesweiler Philipp Gilbert
Kreisdirektor Kreis Mettmann Prof. Dr. iur. Klaus Hermann Rechtsanwalt Fachanwalt für
Verwaltungsrecht Dr. Stephan Berndt Rechtsanwalt Jürgen Müller Rechtsanwalt Stadtdirektor
a.D. Dr. iur. Ronald Reichert Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. iur.
Sebastian Sanders Beigeordneter der Stadt Recklinghausen und Dr. iur. Imke Schneider-Riemann
Leiterin des Rechtsamts der Stadt Siegen.