Für das Land Brandenburg trifft das Landesdisziplinargesetz die wesentlichen Regelungen zu von
Landesbeamten begangenen bzw. ihnen vorgeworfenen Dienstvergehen. Die Rechtsanwendung
gestaltet sich in der Praxis nicht selten schwierig besonders in Verwaltungszweigen in denen
nur selten Disziplinarverfahren einzuleiten sind und es an einem entsprechenden
Erfahrungswissen fehlt. Bisher konnte dafür nur auf einschlägige Kommentierungen zum
Bundesdisziplinargesetz zurückgegriffen werden soweit das Bundes- und das Landesrecht
inhaltlich übereinstimmende Regelungen treffen. Der jetzt vorgelegte Kommentar dient als
praktisches Hilfsmittel und stellt die erste Kommentierung des Landesdisziplinargesetzes für
Brandenburg überhaupt dar. Dr. Jan Bodanowitz ist Präsident des Verwaltungsgerichts in
Potsdam. Er verfügt über vielfältige Verwaltungserfahrungen u.a. als Leiter des
Personalreferats im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wie auch über langjährige
Rechtsprechungserfahrungen zum Recht des öffentlichen Dienstes. Seit vielen Jahren publiziert
er als Autor von Standardwerken zum Beamtenrecht. Neben seiner Tätigkeit als Vorsitzender einer
im Schwerpunkt für das Beamtenrecht zuständigen Kammer leitet der Autor aktuell auch die bei
dem Verwaltungsgericht Potsdam zentral für das Land Brandenburg angesiedelten Kammern für
Disziplinarsachen (Land und Bund).