Die Realverbände als Träger der Unterhaltung von ländlichen Wegen Gewässern dritter Ordnung
und als Eigentümer von Wald sind in Niedersachsen nach wie vor sehr wichtig. Der einzige
Kommentar des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes behandelt neben der historischen Herkunft
der Realverbände die mit dieser Rechtsmaterie verbundenen speziellen Eigenheiten und ihre
Weiterentwicklung. Die Bearbeitung orientiert sich streng an der Praxis dieser
Selbstverwaltungskörperschaften und enthält zahlreiche Beispiele. Der Titel ist eine wichtige
Arbeits- und Orientierungshilfe für Vorstand Geschäftsführung und Mitglieder der Realverbände
der Ämter für Landentwicklung Landwirtschaftskammern und kommunale Gebietskörperschaften als
Aufsichtsbehörden. Der von Günter Tesmer Ministerialrat a.D. begründete Kommentar wird seit
nunmehr vielen Jahren von Dr. jur. Klaus Thomas Regierungsdirektor beim Amt für regionale
Landesentwicklung Braunschweig fortgeführt und liegt inzwischen bereits in 13. Auflage vor.
"Die Neuauflage kann aus [...] einer Vielzahl [an] Gründen dem einschlägig tätigen Juristen nur
zur Anschaffung empfohlen werden". (Dr. Karl-Ludwig Grager RdL Ausgabe 12 2021)