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Ein Buch - Alles drin - Kein Einsortieren! Rechtsstand: Juli 2024 Seit dem Erscheinen der 15.
Auflage der "Gesetzessammlung für die Bundespolizei" im Jahr 2022 hat sich in der Gesetzgebung
sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene vieles verändert. Besonders intensiv
erneuert wurde das Ausländer- und Asylrecht: Das AufenthG die AufenthV das AsylG und das AZRG
sowie der SGK haben zahlreiche und teils weitgehende Änderungen erfahren. Auch im StGB und in
der StPO waren wie üblich umfangreiche Aktualisierungen erforderlich. Zudem sind die für das
Straf- und Bußgeldverfahren relevanten RiStBV mit Wirkung zum 30.3.2023 vollständig neu
bekanntgemacht worden. Im BPolG wurde § 22a betreffend die Bestandsdatenauskunft erneut
modifiziert und eine neue Befugnisnorm in Gestalt des § 30a eingefügt welcher die
Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle zur Ermittlungsanfrage oder zur gezielten Kontrolle
erlaubt. Im Luftsicherheitsrecht hat der praxisrelevante Anhang der DVO (EU) 2015 1998
betreffend Luftsicherheitsmaßnahmen durch insgesamt vier Änderungsverordnungen der EU eine
weitreichende Überarbeitung erfahren. Die beamtenrechtlichen Vorschriften wurden ebenfalls auf
den neuen Stand gebracht. Dabei ist besonders die umfangreiche Modernisierung des
Bundesdisziplinargesetzes erwähnenswert die das Gesetz so sehr umgestaltet hat dass man fast
von einem Neuerlass sprechen kann. Die bisherige VO (EG) Nr. 1371 2007 über die Rechte und
Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr ist aufgehoben und durch die neue VO (EU) 2021 782
ersetzt worden. Besonders viele Änderungen gab es zudem im Bundeszentralregistergesetz im
Jugendschutzgesetz im Staatsangehörigkeitsgesetz im Pass- und Personalausweisrecht sowie im
Betäubungsmittelrecht. Um die Bedarfsgerechtigkeit der "Gesetzessammlung" noch weiter zu
erhöhen sind vier Regelungswerke entnommen und andere gekürzt worden. Im Gegenzug wurden acht
Rechtsquellen - ganz oder auszugsweise - neu aufgenommen. Dazu gehören u. a. die
Grenzfahndungsdatenverordnung das Konsumcannabisgesetz das Polizeibeauftragtengesetz die
Pass- Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung sowie der Erlass über die
Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Zahl der in der Gesetzessammlung
berücksichtigten Regelungswerke hat sich damit auf jetzt insgesamt 210 Rechtsquellen erhöht.
Die alphabetische Gliederung des Werks das Inhalts- und Stichwortverzeichnis sowie die
praktische Schnellübersicht aller enthaltenen Rechtsquellen auf der Buchrückseite garantieren
weiterhin die bekannte Benutzerfreundlichkeit des Werkes getreu dem Motto: Gesucht - gefunden!
Prof. Dr. Anke Borsdorff Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich
Bundespolizei Lübeck Regierungsdirektor a.D. Martin Kastner Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung Fachbereich Bundespolizei Lübeck Erster Polizeihauptkommissar
Christian Deyda Bundespolizeiakademie Lübeck.
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