Das Zweite Vatikanische Konzil forderte im Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des
Ordenslebens (Perfectae Caritatis) von 1965 die Orden zu einer umfassenden Neugestaltung ihres
Eigenrechts auf. In den folgenden Jahren setzten die Verantwortlichen diese Vorgaben mit großem
Engagement um was zu erheblichen Änderungen in sämtlichen Lebensbereichen führte. Die hier
enthaltenen Aufsätze geben Auskunft über die nachkonziliaren Neugestaltungen des Eigenrechts in
den Schweizer Österreichenischen Bayerischen Beuroner und Ottilianer
Benediktinerkongregationen und berücksichtigen die damit verbundenen Hintergründe und
Zielsetzungen.