Thema der Studie war die Entwicklung von Argumentationsmöglichkeiten zur rationalen Auflösung
von Konflikten die auf der Unverträglichkeit von Zwecken beruhen. Rational wurden
Konfliktlösungen genannt wenn sie Zwecke-Unverträglichkeiten aufheben. Die zentralen Fragen
der Studie lauteten: Wie können aus subjektiven Begehrungen deren UmSetzung zu Beginn eines
Disputs gefordert wird gerechtfertigte präskriptive Aussagen entwickelt werden? Welche
Reichweite haben Rechtfertigungen der methodisch-konstruktiven Ethik? Theoretischer
Ausgangspunkt war die Aristotelische Parallelität ontischer und deontischer
Argumentationsstrukturen. Analysiert und weiterentwickelt wurden die Bedingungen die es
erlauben präskriptive Aussagen analog zu jenem Argumentationsmuster zu rechtfertigen nach dem
deskriptive Aussagen begründet werden. Die Aufgabe bestand darin ein gesichertes und
verlässliches Verfahren zur Erfassung subjektiver Begehrungen zu entwickeln die der
empirischen Sozialforschung nicht ohne Weiteres zugänglich sind.