...Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu
wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Dazu gehören:
Die Einführung von Real Estate Investment Trusts unter der Bedingung dass die verlässliche
Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf den Immobilienmarkt und
Standortbedingungen zu erwarten sind...Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages zwischen SPD
und CDU wird damit einer Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) grundsätzlich
zugestimmt. Dennoch hat es eine Zeit lang gedauert bis das genaue Datum der Einführung
rückwirkend zum 01.01.2007 feststand. Diskussionen über die Ausgestaltung und steuerlichen
Auswirkungen der REITs sind der Grund für den verzögerten Termin. Die nun aber feststehende
Einführung des REIT-Konzeptes in Deutschland hat grundlegenden Einfluss auf die gesamte
Immobilienwirtschaft. Im zweiten Kapitel dieser Arbeit werden dem Leser dazu der aktuelle
deutsche Gesetzesentwurf und ausgewählte internationale Gesetze zum REIT vorgestellt. Der Leser
kann sich dadurch einen Überblick über die Besonderheiten in Deutschland und die
Erfolgsfaktoren der internationalen REIT-Strukturen verschaffen. Außerdem wird in diesem
Kapitel ein Vergleich zwischen den etablierten Finanzierungsvehikeln Deutschlands und dem REIT
aufgestellt. Im dritten Kapitel werden die Besonderheiten der Wohnungswirtschaft definiert.
Dabei wird zwischen der kommunalen und nicht kommunalen Wohnungswirtschaft unterschieden.
Obwohl der Gesetzgeber aktuell ein Investitionsverbot von REITs in Wohnimmobilien vorgibt
werden im vierten Kapitel mittels ausgewählter Kriterien die Chancen und Risiken der
Wohnungswirtschaft als ein Teil der Immobilienwirtschaft nach der Einführung des REIT-Konzeptes
untersucht. Besondere Beachtung wird dabei immer wieder der kommunalen Wohnungswirtschaft
geschenkt. Es wird herausgearbeitet was für die kommunalen Vertreter der Wohnungswirtschaft
sinnvoller ist: Entweder als Bestandsmanager oder als Belegungsmanager am Markt aufzutreten.
Denn die kommunale Wohnungswirtschaft hat neben rein wirtschaftlichen Aspektenauch die Stadt-
und Mieterentwicklung sowie die Sozial- und Integrationspolitik zu beachten. Diese
Besonderheiten wurden im aktuellen Gesetzesentwurf bisher nicht genügend beachtet. Nach der
Berücksichtigung dieser Besonderheiten wird untersucht ob der aktuelle Ausschluss wirklich
sinnvoll ist.