In der heutigen Zeit ist eine zunehmende Rationalisierung der Geschäftsabwicklungen zu
beobachten. Unternehmen spezialisieren sich in erhöhtem Maße und die Geschwindigkeit der
Produktion steigt stetig. Im Computerzeitalter haben sich die Anforderungen an Verträge und
deren Ausgestaltung vervielfältigt. Das BGB deckt diese Anforderungen die das Internet heute
mit sich bringt nicht mehr ab. Damit der Internethandel sich nicht im rechtsfreien Raum bewegt
ist die Inhaltskontrolle für die zunehmende Verwendung von AGB zwingend. In der Behandlung von
Verträgen im Internet stoßen die gesetzlichen Regelungen des BGB an ihre Grenzen. Mit den
Vorschriften des AGB- Gesetzes haben die Unternehmerverbände versucht sich ihr eigenes Recht zu
schaffen. Sie entwickelten AGB die sie ihren Kunden bzw. den entsprechenden Verträgen zugrunde
legen konnten. Somit war und ist eine standardisierte und zügige Abwicklung von
Rechtsgeschäften möglich.Das Internet bringt viele neue Erscheinungsformen mit sich. Es müssen
Sachverhalte berücksichtigt werden die in ihrer jetzigen Form noch Fragen aufwerfen und die
Rechtssprechung weiter beschäftigen. Immer dort wo AGB formuliert werden und geschickt von den
Regelungen des BGB abweichen darf der Schutz des Kunden nicht außer Acht gelassen werden. Es
kann auch vorkommen dass das dispositive Recht vollständig fehlt das heißt keine
gesetzlichen Regelungen die AGB ersetzen können. So kann es passieren dass in den AGB des
Verwenders den Unternehmensinteressen in stärkerem Maße Rechnung getragen wird als dies der
Gesetzgeber befürworten würde.Ein Blick auf die Ausführungen dieser Arbeit zeigt deutlich dass
die Inhaltskontrolle ein wichtiges Instrument für den Verbraucherschutz ist. Die Anonymität des
Internethandels hat den Rechtsverkehr grundlege