Am 21. Mai 2008 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz nach dem am 8. November 2007
verkündigten Referentenentwurf den lang erwarteten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Bilanzrechts und brachte hiermit die umfangreichste Änderung des
Handelsgesetzbuches seit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz von 1985 auf den Weg. Das neue
Handelsrecht gilt als eine Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards ohne
jedoch deren Nachteile Komplexität Zeitaufwand Kosten zu übernehmen und würde somit zu einem
gleichwertigen aber praxistauglicheren und kostengünstigeren Informationsinstrument. Tatjana
Buchmüller erläutert die wichtigen Änderungen der handelsrechtlichen Vorschriften nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und analysiert die relevanten Auswirkungen auf die
Ertragsteuern die schon jetzt identifiziert und berücksichtigt werden können.