Im Rahmen der Subprime-Krise mussten viele Unternehmen in erster Linie Versicherungen Banken
und Sondervermögen enorme Verluste in ihren Abschlüssen ausweisen. Ein erheblicher Teil
resultierte dabei aus Wertberichtigungen diverser Finanzinstrumente. Gemäß den International
Financial Reporting Standards müssen bestimmte Arten dieser Financial Instruments zum Fair
Value also zu deren beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Zuge der Geschehnisse auf den
Kapitalmärkten kam es zu einem starken Rückgang an Liquidität und einzelne Märkte wurden
inaktiv. Das führte nicht nur dazu dass die entsprechenden Finanzinstrumente stark
wertberichtigt werden mussten sondern auch zu einer höheren Intransparenz und
Unzuverlässigkeit in der Bewertung da die entsprechenden beizulegenden Zeitwerte nun häufig
mit Hilfe von Bewertungsmodellen bestimmt werden mussten und daher naturgemäß nur eine grobe
Approximation des tatsächlichen inhärenten Wertes darstellen konnten. Aufgrund des
Erfordernisses Wertveränderungen des Fair Value direkt zu berücksichtigen und der daraus
resultierenden prozyklischen Wirkung wurde der Rechnungslegung sogar teilweise eine gewisse
Mitverantwortung bei der Verschärfung der derzeitigen Finanzmarktkrise gegeben. Unter massiven
Druck der EU-Kommission und der europäischen Regierungen beschloss das IASB schließlich ohne
Durchlaufen des regulären due process der es Interessenten ermöglicht innerhalb von 3 Monaten
zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen eine Erweiterung der Möglichkeiten zur
Reklassifizierung von Financial Instruments. So kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen
eine Bewertung zum Fair Value vermieden werden. Dem dadurch gestiegenen Informationsbedarf
entsprechend wurden zudem Erweiterungen bei den Anhangsangaben von Financial Instruments (IFRS
7) vorgenommen. Ziel der Untersuchung soll es sein herauszuarbeiten inwieweit sich das
Amendment auf die Abbildung von Finanzinstrumenten im Abschluss auswirkt und dabei die Frage zu
klären ob sich dadurch die decision usefulness also die Bereitstellung
entscheidungsnützlicher Informationen für Investoren verbessert hat.