Der Atomausstieg ist auf den Weg gebracht: Die Europäische Kommission hat am 16.6.2017 die aus
vier Gesetzen bestehende Normierung (EntsorgFondsG EntsorgÜbG TransparenzG NachhG) passieren
lassen. Damit kann die Bundesregierung ihren nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima
beschlossenen und weltweit beachteten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie fortsetzen.Die
notwendigen Erläuterungen dazu liefert der neue NomosKommentar - nach Jahren der erste zum
gesamten Atomrecht. Komplett kommentiert werden dasStandortauswahlgesetz Entsorgungsfondsgesetz
Entsorgungsübergangsgesetz TransparenzgesetzNachhaftungsgesetzAtomgesetz das weiterhin den
Betrieb der Kernkraftwerke wie auch die Zwischenlagerungen für atomare Abfälle bis zur
Inbetriebnahme eines Endlagers ordnet.Übergreifend werden damit sowohl der Ausstieg als auch
die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge
offengelegt. Die sich stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für
Punkt behandelt. Kommentiert werden außerdem die Änderungen infolge der 16. AtG-Novelle.Die
Autoren sind Experten ihres Fachs:Judith Bongartz Rechtsanwältin Essen Dr. Olaf Däuper
Rechtsanwalt Berlin Dr. Alexander Dietzel Rechtsanwalt Berlin Gregor Franßen Rechtsanwalt
Essen Prof. Dr. Walter Frenz RWTH Aachen Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe Nordakademie
- Hochschule für Wirtschaft Elmshorn Dr. Michéle John Rechtsanwältin Hamburg Prof. Dr.
Tobias Leidinger Rechtsanwalt Düsseldorf Dr. Christian Raetzke Rechtsanwalt Leipzig Prof.
Dr. Gerhard Roller Technische Hochschule Bingen Bingen am Rhein Dr. Marc Ruttloff
Rechtsanwalt Berlin Dr. Tobias Thienel Rechtsanwalt Kiel Dr. Laurence Westen Rechtsanwalt
Düsseldorf Dr. Ulrich Wollenteit Rechtsanwalt Hamburg