Die dritte Stufe und damit das Herzstück der Reform des Teilhaberechts durch das
Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem
Sozialhilferecht des SGB XII in einen neuen 2. Teil des SGB IX ab dem 1.1.2020. Für Menschen
mit Behinderungen wurde damit ein neues personenzentriertes Leistungsgesetz geschaffen mit
veränderten Grundsätzen neuen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringung. Dieses neue
Fürsorgerecht ist von den - ebenfalls neuen - Trägern der Eingliederungshilfe Trägern sozialer
Dienste und Einrichtungen Interessenvertretern und Beratungsstellen nun anzuwenden. Das
Handbuch hat zu einem frühen Zeitpunkt in der 1. Auflage die komplizierten Neuerungen erklärt.
Die durchgesehene 2. Auflage aktualisiert nun die Darstellung insbesondere bei den Stichworten:
Konkretisierungen im Verfahren zur Koordinierung der Leistungen Etablierung der ergänzenden
unabhängigen Teilhabeberatung Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit Festlegung
der Träger der Eingliederungshilfe durch die Bundesländer Update Vertragsrecht: die neuen
Landesrahmenverträge soweit bereits vereinbart Trennung von Fach- und existenzsichernden
Leistungen Die zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen an den Regelungen des
BTHG sind ebenso berücksichtigt wie die vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der vom BMAS in
Auftrag gegebenen Anwendungsbeobachtungen und Untersuchungen zur Unterstützung der
BTHG-Umsetzung (u.a. berechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe ab 2023 Modellprojekte
Ausgabenentwicklung). Die im November 2019 beschlossenen Änderungen durch das Gesetz zur
Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
sowie durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind bereits berücksichtigt.