Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzführt die bisher im TKG enthaltenen
Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG
enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen
Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung E-Privacy-Richtlinie und den nationalen
Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen
Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail
Voice-over-IP-Telefonie Messenger Videokonferenzsysteme).Der neue Handkommentar erläutert das
TTDSG inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz das Zusammenspiel von DS-GVO ePrivacy-RL und TTDSG den
Rechtsrahmen für PIMS (Personal Information Management Systems - Einwilligungsmanager) die
neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten die Rechtslage für
Cookies nach deutschem und europäischem Recht die Rechtsfragen die sich aus der Anwendung des
Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und
Videokonferenzdienste)LösungsorientiertDer Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen etwa:
Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich - auch zur
bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind
nunmehr noch Werbecookies möglich wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?Hohe
Expertise:Christian Aretz RA Dr. Simon Assion RA Dr. Eren Basar FAStrafR RAin Dr. Vera
Eickhoff LL.M. Maître en Droit SyndikusRAin Martina Emrich RiVG Dr. Malte Engeler zurzeit
BMUV RAin Danielle Herrmann Prof. Dr. Osman Isfen Maximilian Leicht LL.M. RAin Nina
Santagatti-Bergmann LL.M. RA Adrian Schneider SyndikusRA Marc Schramm RAin Dr. Kristina
Schreiber FAinVerwR Iryna Shvets LL.M. RA Philipp Sümmermann LL.M. Maître en Droit
SyndikusRA Christian Weber