Mehr als Cookies - Ein neuer Rechtsrahmen für den Onlinewirtschaft. Die tägliche Praxis der
Anbieter von TK- und Telemediendienste ist durch die Anforderungen des neuen TTDSG nicht
einfacher geworden da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Es soll bei
Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen
DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen justieren. Dazu werden
alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst.
Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen
Gesetzes ist es den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem
Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation sog. Meta-Daten über
Kommunikationspartner Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des
Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie SMS) auf
internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail Messenger Voice-Over-IP-Telefonie
Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die
Frage wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer
einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich um Informationen auf Endgeräten zu
speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig wenn der Zugriff auf
das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese
Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretationen. Was bedeuten dies im Einzelfall
bspw. für einen Websitebetreiber der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine
Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von
Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Der
Heidelberger Kommentar zum TTDSG bietet für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige
Rüstzeug. Ein ausgewiesenes Expertenteam stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte
Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen
raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke die sich bei der Anwendung der neuen
Vorschriften im Einzelfall ergeben können werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen
hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best
Practice und möglichen Sanktionen. Das Autorenteam ist ein Garant für eine ausgewogene
Kommentierung die alle Aspekte berücksichtigt.