Für die 12. Auflage musste das Textbuch leicht angepasst werden. Die EMRK wurde an den Stand
der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland angepasst. Der European Court of Human
Rights Rules of Court wurde neu erlassen und ersetzt. Soweit ersichtlich hat der Brexit im
August 2022 noch keinen Niederschlag im Text des EUV gefunden Art. 52 EUV zählt für die Geltung
der Verträge weiterhin das Vereinigte Königreich Großbritannien auf.