Das gesetzliche Leitbild konstituiert die BaFin nicht nur als Kapitalmarktaufsichtsbehörde
sondern zugleich als eine in strafrechtlichen Sachverhalten vorermittelnde Hilfsbehörde. Diese
Verzahnung von Aufsichts- und Strafverfahren steht in Konflikt zu grund- und
verfassungsrechtlichen Garantien. Die Problematik ist nicht unbekannt stellt sich indes durch
die umfassende Finanzmarktnovellierung 2016 17 aufgrund europäischen Rechts neu. Die
Verfasserin arbeitet die ambivalente Rolle der BaFin heraus und analysiert das novellierte
Verfahrensrecht des WpHG unter gleichzeitigem Vergleich zum Strafverfahrensrecht. Das gefundene
Ergebnis bemisst sie am Maßstab des Unionsrechts wobei die Selbstbelastungsfreiheit im Fokus
ihrer Untersuchung steht.