Das neue Hinweisgeberschutzgesetz Das HinSchG ist die erste umfassende Regelung zum Schutz von
Whistleblower:innen in Deutschland. Es verbietet Repressalien gegenüber Hinweisgeber:innen und
verpflichtet Unternehmen und Behörden ein internes Meldesystem für Whistleblower:innen zu
errichten. Der neue Handkommentar Der HK HinSchG erläutert hochaktuell die neuen Vorschriften.
Die Hinweisgeber-Richtlinie der EU die durch das HinSchG umgesetzt wird ist durchgängig
berücksichtigt. Die Schwerpunkte Der Handkommentar geht unter anderem auf folgende Aspekte ein
die in der Praxis absehbar eine entscheidende Rolle spielen werden: Typische Konstellationen
in denen Hinweisgeber:innen Schutz genießen Voraussetzungen unter denen sich
Hinweisgeber:innen an die Öffentlichkeit wenden dürfen Anforderungen an die Errichtung
interner Meldestellen Ausgestaltung des Meldesystems innerhalb von Konzernen Einzelne
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber:innen Beratung aus einer Hand Der HK orientiert sich an
der konkreten Beratungskonstellation. Die Bezüge zum Arbeits- Datenschutz- und
Geschäftsgeheimnisrecht sind präzise verortet praxisgerechte Lösungsvorschläge unter dem
Gesichtspunkt aller in Betracht kommenden Normen entwickelt. Hohe Expertise Die Autor:innen
sind Spezialist:innen für Arbeitsrecht und Compliance: Dr. Christoph Aust Rechtsanwalt Lübeck
| Kerstin Deiters LL.M. Rechtsanwältin Köln | Torsten Groß LL.M. Rechtsanwalt Düsseldorf
| Daniel Grünewald Rechtsanwalt Köln | Dr. Christoph Katerndahl Rechtsanwalt Köln | Prof.
Dr. Martin Reufels LL.M. Rechtsanwalt Köln | Markus Schmülling Rechtsanwalt Köln | Laura
Soltysiak Magister iuris Köln | Dr. André-M. Szesny LL.M. Rechtsanwalt Düsseldorf | Bernd
Weller Rechtsanwalt Frankfurt a. M. Ein Muss für Fachanwält:innen für Arbeitsrecht Rechts-
und Personalabteilungen von Unternehmen öffentliche Arbeitgeber:innen
Arbeitnehmervertreter:innen und Gewerkschaften Datenschutzbeauftragte und Branchenverbände.