Jegliches staatliche Handeln ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an den Grundrechten zu messen. Dass dies
für das Handeln der deutschen Staatsgewalt innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
ohne jeglichen Auslandsbezug gilt ist unumstritten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
d.h. Sachverhalten die einen Auslandsbezug aufweisen stellt sich aber die Frage wie weit der
Grundrechtsschutz reicht und welche Auswirkungen eine ausländische Rechtsordnung auf diesen
hat.Die Arbeit widmet sich der Klärung des Anwendungsbereichs der Grundrechte für diese
Konstellationen. Dabei wird ein Grundrechtskollisionsrecht skizziert das auftretende
Kollisionen zwischen deutschen und ausländischen Grund- bzw. Menschenrechten lösen soll.