Die urheberrechtliche Schrankenregelung der Panoramafreiheit wird mit der zunehmenden
Digitalisierung des europäischen Binnenmarktes immer wichtiger für unsere Gesellschaft. Während
das Gesetz bei Entstehung insbesondere den Landschafts- und Städtemalern zugutekam sind es in
der heutigen Zeit Fotografen Filmschaffende die gesamte Medienbranche aber auch Personen
die Abbildungen von sich im öffentlichen Raum befindlichen Werken im Internet teilen die ohne
eine europaweit harmonisierte und an das digitale Zeitalter angepasste Panoramafreiheit
zunehmend in Konflikt mit dem Urheberrecht geraten können.