Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten der Dritthaftung von Rechtsanwälten nach
deutschem und US-amerikanischem Recht. Mit Blick auf die besondere Stellung von Rechtsanwälten
wird aufgezeigt dass die durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der
Expertenhaftung nicht übertragen werden können. Am Beispiel des für die juristische Praxis
bedeutsamen Legal Due Diligence Reports wird anschließend dogmatisch untersucht unter welchen
Voraussetzungen eine Haftung gegenüber Drittempfängern entstehen kann. Zudem wird der wachsende
Einfluss der US-amerikanischen Vertragspraxis beleuchtet und analysiert ob die Übernahme von
anglo-amerikanischen Gestaltungsmitteln zur Haftungsbegrenzung in Deutschland sinnvoll ist.