Inwieweit Tarifverträge am allgemeinen Gleichheitssatz überprüft werden können ist seit
Jahrzehnten umstritten. Dennoch fehlt es auch heute noch an einem nachvollziehbaren
Prüfungsschema für Art. 3 Abs. 1 GG. Diese Lücke füllt die Autorin indem sie problemorientiert
ein konkretes Vorgehen für die Gleichheitsprüfung von Tarifnormen entwickelt und dabei die
aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung einbezieht. Daneben betrachtet die Arbeit die
grundlegende Frage der Grundrechtsbindung der Tarifparteien unter neuen Aspekten und stellt den
Einfluss des Europäischen Gerichtshofs heraus.