Für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und für Operationstechnische
Assistentinnen und Assistenten (ATA OTA) wird ab dem 1. Januar 2022 eine neue bundesrechtlich
geregelte Ausbildung eingeführt. ATA und OTA sollen grundlegende Kompetenzen für den sicheren
Umgang mit Patientinnen und Patienten und für die Bewältigung komplexer und umfassender
Aufgaben erwerben. ATA und OTA lernen z.B. den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln und
Medizinprodukten. Sie stellen die Funktions- und Betriebsbereitschaft von Geräten sicher und
assistieren im Anästhesie- und OP-Bereich. Ausbildungsinhalt ist auch die Kommunikation mit den
Patienten.Im Werk werden die Vorschriften des ATA-OTA-G und der ATA-OTA-APrV anhand der
Gesetzes- und Verordnungsbegründung praxisorientiert und verständlich erläutert.