Die Berufsordnungen der Länder und die Musterberufsordnung der BPtK sind in den letzten 20
Jahren regelmäßig neueren Entwicklungen in Recht und Gesellschaft angepasst worden. Seit der
letzten Auflage waren es vor allem neue Regelungen zur Schweigepflicht im Strafgesetzbuch
(Stichwort: Einbeziehung von Gehilfen der Berufsgeheimnisträger) und Entwicklungen der
Fernbehandlung die zu Änderungen der Berufsordnungen führten. Daneben hat die
Auseinandersetzung mit den Vorschriften der Berufsordnung der Psychotherapeuten sowohl in der
Literatur als auch in der Rechtsprechung in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In der
vorliegenden Neuauflage erfolgte eine Aktualisierung der Kommentierung aller Paragrafen. Erneut
wurde bei jedem Paragrafen eine Übersicht zu den abweichenden Regelungen der Landeskammern
vorangestellt. Zwei Fallbeispiele aus der Praxis werden erörtert. Dabei zeigt sich dass in
beiden Fällen die 3 (Allgemeine Berufspflichten) 6 (Abstinenz) 7 (Aufklärungspflicht) und 8
(Schweigepflicht) von besonderer Relevanz sind. Explizit der 3 Abs. 2 bietet dem
praktizierenden Therapeuten mit dem prinzipienethischen Ansatz eine Orientierungshilfe in
einer konkreten in der Regel komplexen Situation fundierte Lösungen zu finden die ihn u. U.
auch in einem berufsrechtlichen Verfahren entlasten könnten. Inge Berns auf dem Gebiet der
Berufsethik erfahrene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Prof. Dr. Martin H.
Stellpflug Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht waren an der Erstformulierung und
der Verabschiedung der Musterberufsordnung beteiligt. Detailliert wird jeder der dreißig
Paragrafen der Musterberufsordnung von beiden gemeinsam kommentiert. Damit findet sowohl der
Psychotherapeut praxisnahe und verständliche Informationen über seine Berufspflichten und die
Tragweite der berufsrechtlichen Vorgaben als auch der Jurist Erläuterungen und Querverweise für
die Anwendung der Berufsordnung in berufsrechtlichen Fragen. Eine Vielzahl von
Literaturhinweisen und die Sammlung von Urteilen in der Form von Leitsätzen begründen und
ergänzen das umfangreiche Werk.