Mit dem seit dem 1.1.2020 geltenden Pflegeberufegesetz werden die Alten- Kranken- und
Kinderkrankenpflegeausbildungen unter der einheitlichen Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau
-mann" zusammengeführt und ebenso wie die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche
Rechtsgrundlage gestellt. Die bisher nur modellhaft erprobte Pflegeausbildung an Hochschulen
wird zudem als Regelausbildung ermöglicht. In diesem aktuellen Kommentar der die aus der
COVID-19-Pandemie resultierenden Vorschriften bereits berücksichtigt werden die
Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung und -zulassung einschließlich der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung ausführlich dargestellt und praxisorientiert erläutert. Nach Inkrafttreten
des Gesetzes erfolgte Änderungen u.a. zur Anpassung an das EU-Recht und zu Modellvorhaben zur
Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf das Pflegefachpersonal wurden in der vorliegenden 2.
Auflage berücksichtigt. Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Auszubildende Lehrende
Schulleitungen Verantwortliche für die praktische Ausbildung Personalverwaltungen und
betriebliche Interessenvertretungen. Unter Mitarbeit von Annette Malottke.