Die neue Verordnung zum Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker -in vom 2. April 2013 trat am 1.
August 2013 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3 Jahre.Die Abschlussprüfung Teil
1 bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate gemäß Verordnung und
Rahmenlehrplan.Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine
Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 2. April 2013 die vom zuständigen
PAL-Fachausschuss erarbeiteten Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen
schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz.Die regulären Prüfungsunterlagen zur
Abschlussprüfung Teil 1 werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im Frühjahr 2015
angeboten.