Grundzüge des Familienrechts zählen zum Pflichtstoff aller Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
der Länder. Eine Beschäftigung mit dem Familienrecht ist daher unverzichtbar. Hinzu kommt dass
in einer familienrechtlichen Klausur hinter den familienrechtlichen Sachverhalten oft schuld-
oder sachenrechtliche Probleme stehen die mit familienrechtlichen Problemen verknüpft werden.
Man denke nur an Ausgleichsansprüche wegen erbrachter Arbeitsleistungen (im Betrieb des
Partners) oder wegen getätigter Verwendungen (in Immobilien). Auch sind Verknüpfungen mit dem
Allgemeinen Teil des BGB häufig anzutreffen. Dies wird am Beispiel der sog. Schlüsselgewalt
nach 1357 BGB virulent. Diese Regelung beinhaltet das Recht eines Ehegatten Rechtsgeschäfte
die zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie erforderlich sind mit Wirkung auch
für den anderen Ehe-gatten abzuschließen. Diese Regelung kann in einer Fallbearbeitung deshalb
auf mannigfaltige Weise relevant werden weil sie Verknüpfungen insbesondere zum
Minderjährigenrecht Stellvertretungsrecht Gesellschaftsrecht und zum Recht der
Gesamtschuldverhältnisse herstellt. Folgerichtig legt der Verfasser dieses Buches großen Wert
auf die Verknüpfung des Familienrechts zu den anderen Gebieten des BGB. Dabei hat sich der
Verfasser zum Ziel gesetzt den Stoff so aufzubereiten dass die Darstellung - trotz der
Komplexität der Materie - zu einem umfassenden Verständnis des Familienrechts führt. Zur
Konkretisierung und Veranschaulichung werden daher zahlreiche Beispielsfälle mit
Lösungsvorschlägen formuliert. Die Bearbeitung befindet sich auf dem Stand von September 2018.
Bereits für die letzte Auflage fanden besondere Berücksichtigung neben dem gesetzlich
eingeführten Eheverbot für Minderjährige (BGBl I 2017 S. 2429) der gesetzlichen Errichtung
und Führung eines bundesweiten Samenspenderregisters (BGBl I 2017 S. 2513) und der
gesetzlichen Einführung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare (BGBl I 2017 S. 2787)
u.a. das Urteil des EGMR aus der EMRK lasse sich kein Recht auf Scheidung ableiten da die
EMRK ein solches Recht nicht kenne (EGMR Urt. v. 10.1.2017 - 1955 10) die Entscheidung des
BVerfG über ärztliche Zwangsmaßnahmen bei unter Betreuung stehenden Menschen (BVerfG NJW 2017
53) die Entscheidung des BGH zur Herausgabe der Ehewohnung während der Trennungszeit (BGH NJW
2017 260) die Entscheidung des BGH zur Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt des Kindes
(pränatale Vaterschaftsfeststellung) bei extrakorporal erzeugten und kryokonservierten
Embryonen (BGH NJW 2016 3174) die Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen
Vaters mit dem Kind (BGH NJW 2017 160) und die Entscheidung des BGH zum sog. Wechselmodell bei
der Frage nach dem elterlichen Umgangsrecht (BGH FamRZ 2017 532).Generell wurde besonderer
Wert auf die Auseinandersetzung mit modernen Familienkonstellationen (Patchworkfamilien
Regenbogenfamilien Möglichkeiten der Ei- und Samenspende Drei-Eltern-IVF biologische und
soziale Vaterschaft Adoptionswunsch von gleichgeschlechtlichen Paaren etc.) gelegt.