Das nationale Flüchtlings- und Asylrecht einschließlich des auf Grund von Art. 16 a GG
verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Asyl wird zunehmend durch Vorgaben des
Unionsrechts überlagert. Im Bereich des materiellen Flüchtlingsrechts wird dies deutlich anhand
der Richtlinie der Europäischen Union über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von
Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen die anderweitig
internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes die
sogenannte Qualifikationsrichtlinie. Das Buch arbeitet zunächst die sich aus der
Qualifikationsrichtlinie ergebenden Anforderungen an die Prüfung eines Antrages auf
internationalen Schutz heraus. Dabei wird der insbesondere im Vergleich zum bisherigen
national geprägten deutschen Flüchtlingsrecht flüchtlingsfreundliche Ansatz der
Qualifikationsrichtlinie deutlich. In einem sich daran anschließenden Teil wird untersucht ob
die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie wie auch die Rechtsprechung und Rechtspraxis in
Deutschland richtliniengetreu erfolgt (ist). Im Ergebnis kommt die Abhandlung zu einem
gemischten Ergebnis: in einzelnen Punkten beispielsweise der Anerkennung der nichtstaatlichen
Verfolgung hat sich die deutsche Rechtslage im Einklang mit der Qualifikationsrichtlinie
geändert. Größtenteils aber bleiben Umsetzung und Anwendung der Qualifikationsrichtlinie in
Deutschland zum Teil erheblich hinter den unionsrechtlichen Vorgaben zurück. Anlass zu Hoffnung
gibt aber die seit Inkrafttreten der Qualifikationsrichtlinie kontinuierlich zunehmende
Erkenntnis der maßgeblichen nationalen Flüchtlingsakteure insbesondere der Rechtsprechung
dass das Flüchtlingsrecht einer neuen Bewertung unterzogen werden muss und bisher entwickelte
ausschließlich national geprägte Maßstäbe zugunsten einer einheitlichen unionsrechtlich
bestimmten Ausrichtung aufgegeben werden müssen.