Die Arbeit untersucht die Wirkung der Vorgaben zum Artenschutz aus der FFH- und der
Vogelschutz-Richtlinie sowie des besonderen Artenschutzes aus dem Bundesnaturschutzgesetz in
der gesamträumlichen Planung. Es wird u. a. erörtert wie sich die Zielrichtungen der
gesamträumlichen Planung und des besonderen Artenschutzes zueinander verhalten und ob dem
besonderen Artenschutz aufgrund der existierenden rechtlichen Vorgaben in der planerischen
Praxis schon ausreichend Bedeutung zukommt oder die aus den rechtlichen Vorgaben abzuleitenden
Anforderungen sogar überschätzt werden. Dabei stehen die Funktion des Gebotes der planerischen
Erforderlichkeit der planerischen Abwägung sowie die Rechtsfigur der Funktionslosigkeit als
Einfallstor für den besonderen Artenschutz im Fokus der Betrachtung.