Die Bilanzierung von Rückstellungen ist auf Grund der Unsicherheit die diesem Bilanzposten
innewohnt schwierig und wird viel diskutiert. Daher bedürfen die Rechnungslegungsvorschriften
zur Bilanzierung dieser betragsmäßig sehr bedeutsamen Posten regelmäßig der Auslegung wodurch
kontroverse Debatten ausgelöst werden. Besondere praktische Relevanz kommt Entsorgungs- und
Wiederherstellungsverpflichtungen zu. Hierbei handelt es sich nicht nur oftmals um hohe Summen
sondern darüber hinaus besteht auch die Herausforderung den entstehenden Aufwand
periodengerecht zu erfassen. Die Rechnungslegung nach IFRS in deren Mittelpunkt die
Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen steht ist bestrebt durch adäquate
Regelungen diesen Sachverhalten gerecht zu werden. Hierzu überarbeitet das IASB den Standard
IAS 37 »Rückstellungen Eventualschulden und Eventualforderungen« im Rahmen des
Liabilities-Projekts und plant insbesondere durch eine veränderte Berücksichtigung der
Unsicherheit mit der diese Verpflichtungen verbunden sind eine grundlegende Neuausrichtung
hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung solcher Schulden. Diese Publikation zeigt die
Regelungen des IAS 37 zur Bilanzierung von Rückstellungen auf und arbeitet Unklarheiten sowie
Ermessensspielräume kritisch heraus. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschläge des IASB für
eine überarbeitete Rückstellungsbilanzierung analysiert. Dabei wird der Frage nachgegangen ob
bestehende Unklarheiten und Schwierigkeiten bei der Bilanzierung und Bewertung von
Rückstellungen gelöst werden und welche konzeptionellen Unstimmigkeiten die Neugestaltung nach
sich zöge. Darüber hinaus wird die Problematik der Bilanzierung von Entsorgungs- und
Wiederherstellungsverpflichtungen die den Abbau Rückbau die Entfernung oder
Wiederherstellung eines Vermögenswertes oder dessen Standorts am Ende der Nutzungszeit
betreffen thematisiert. Diese Betrachtung erfolgt zuerst aus der bilanztheoretischen
Sichtweise um anschließend die Bilanzierung dieser Sachverhalte nach IFRS verdeutlicht durch
Beispiele aufzuzeigen und zu hinterfragen.